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  Wer kann wie Kunde der Tafel werden  

Um gegenüber unseren Lieferanten glaubwürdig zu sein und auch allgemeinem Missbrauch vorzubeugen, müssen alle Interessierten ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Dies geschieht in der Regel durch eine Kopie eines Sozial-, Renten- oder Arbeitslosenbescheides.

Auf dieser Grundlage stellen wir einen Tafelausweis aus, dessen Gültigkeit wir einmal jährlich überprüfen. Hier wird neben dem Namen, der Adresse, dem Geburtsdatum auch noch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen notiert.

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